Steuerliche Gerechtigkeit und Respekt für alle Erwerbstätigen über der Regelaltersgrenze - „Aktivrente“ für alle Einkunftsarten, bei denen die Arbeitskraft im Vordergrund steht!

25. Oktober 2025

Antragsteller

Arbeitsgemeinschaft Selbstständige in der SPD, Bezirk Oberpfalz

Adressaten

SPD Bezirksparteitag Oberpfalz, Landeskonferenz AGS Bayern, Bundeskonferenz der AGS

Antragstext

Das Arbeitsmarktstärkungsgesetz sieht bislang vor, den Steuerfreibetrag „Aktivrente“ nur für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu gewähren. Diese Regelung ist ungerecht und nutzt die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Aktivierung von Erwerbstätigen nach Erreichen der Regelaltersgrenze bei Weitem nicht aus!

Damit die Aktivrente:

  • gerecht für alle Erwerbstätigen nach Erreichen der Regelaltersgrenze ausgestaltet wird und

  • die gewünschten Effekte zur:

    • Erhöhung der Erwerbsquote,
    • Reduzierung des Fachkräftemangels,
    • Steigerung des Wirtschaftswachstums und
    • Erhöhung der Staatseinnahmen

effektiv erzielen kann, sind nach Erreichen der Regelaltersgrenze neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch alle anderen Einkunftsarten steuerlich zu entlasten, bei denen die Arbeitskraft im Vordergrund steht:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb,

  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit.

Begründung

Laut dem Statistischen Bundesamt werden in den nächsten 15 Jahren rund 13,4 Millionen Erwerbstätige das gesetzliche Rentenalter erreichen. Das sind knapp ein Drittel aller Erwerbspersonen, die dem Arbeitsmarkt 2024 zur Verfügung standen. Da jüngere Altersgruppen die ältere zahlenmäßig nicht ersetzen können, wird ein Fachkräftemangel befürchtet.

Wie im Entwurf zum Arbeitsmarktstärkungsgesetz richtig beschrieben, gilt es nun insgesamt, „durch neue Wege zusätzliche Impulse für die Entwicklung Deutschlands zu generieren“.

Mit der Aktivrente soll die Erwerbsquote erhöht und Mehrarbeit gefördert werden, um einem drohenden Fachkräftemangel zu begegnen um in der Folge das Wirtschaftswachstum zu steigern und die Staatseinnahmen zu erhöhen. Durch Reduktion des steuerlichen Drucks auf Arbeitseinkommen im Alter soll Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver werden.

Für Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist Gerechtigkeit ein sehr hohes Gut. Gerechtigkeit ist einer unserer drei Grundwerte. Wir sind mit Olaf Scholz unter dem Motto RESPEKT erfolgreich in den Wahlkampf gezogen. Daher muss es für uns klar sein, dass - wenn schon ein steuerlicher Anreiz zum Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze gewährt werden soll - dieser steuerliche Anreiz für ALLE Erwerbstätigen nach Erreichen der Regelaltersgrenze gelten muss!

Im Gesetzentwurf wird der Ausschluss der Selbständigen von der Steuerbegünstigung damit begründet, dass Selbständige keinen Anreiz zur Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus benötigen würden, da sie dies sowieso bereits sehr häufig tun. Diese Begründung widerspricht völlig unserem Empfinden für Gerechtigkeit und unserem Respekt gegenüber ausnahmslos ALLEN Erwerbstätigen.

Wir dürfen es auch nicht zulassen, dass Erwerbstätige steuerlich benachteiligt werden, wenn sie sich nach Erreichen der Regealtersgrenze für eine selbständige Tätigkeit entscheiden. Laut dem IAB-Kurzbericht 1|2025 (PDF) des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, einer Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit, entscheidet sich ein beträchtlicher Anteil der zuvor als Arbeiter, Angestellte oder Beamte Erwerbstätigen nach Erreichen der Regelaltersgrenze für eine selbständige Tätigkeit:

  • 8 Prozent der zuvor als Arbeiter beschäftigten Erwerbstätigen in Altersrente gehen einer selbständigen Tätigkeit nach.

  • Ganze 20 Prozent der zuvor angestellten Erwerbstätigen in Altersrente gehen einer selbständigen Tätigkeit nach.

  • Sogar 36 Prozent der zuvor verbeamteten Erwerbstätigen in Altersrente gehen einer selbständigen Tätigkeit nach.

Zudem ist insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht wichtig, dass von aktuell 3,7 Millionen Selbständigen etwa die Hälfte auch Arbeitgeber sind. Überwiegend sind dies kleine Unternehmen. Bleiben mehr dieser Unternehmen auch noch weiter bestehen, nachdem der Unternehmer und Arbeitgeber die Regelaltersgrenze überschritten hat, erhalten zusätzliche abhängig Beschäftigte die Möglichkeit, ebenso über die Regelaltersgrenze hinaus erwerbstätig zu bleiben. Dadurch potenziert sich der durch das Arbeitsmarktstärkungsgesetz beabsichtigte Effekt!

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